Die Qualitätssicherungskommission des Krankenhauses Oberpullendorf stellt sich vor


Die Definitionen von Qualität im Gesundheitswesen sind oftmals sehr vielfältig und subjektiv. Der Gesetzgeber definiert den Begriff „Qualität“ jedoch folgendermaßen: Qualität ist der Grad der Erfüllung der Merkmale von patientinnen- und patientenorientierter, transparenter, effektiver und effizienter Erbringung der Gesundheitsleistung. Die zentralen Anliegen in diesem Zusammenhang sind die Optimierung von Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. GQG §2 Z2 (Gesundheitsqualitätsgesetz) Einen Beitrag zur Sicherstellung und Verbesserung dieser Qualität leistet die sogenannte Qualitätssicherungskommission, die laut Burgenländischen Krankenanstaltengesetz in jeder bettenführenden Krankenanstalt einzusetzen ist. Unter der Leitung einer fachlich geeigneten Person (Qualitätssicherungsbeauftragter) sollen dieser Kommission Vertreter des ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes, des medizinisch-technischen Dienstes und des Verwaltungsdienstes angehören. Organisatorisch ist die Qualitätssicherungskommission als Stabstelle der Kollegialen Führung anzusehen und soll dieser in Qualitätsbelangen beratend zur Seite stehen.

Vorsitzender dieser Kommission ist Ass. Dr. Gerald Eckhardt.

Die weiteren Mitglieder: OA Dr. Christian Langecker, DGKP Peter Varga, Mag. Bettina Warlits, DGKS Lydia Kautz und Nicole Krutzler.

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