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A.ö. KH Oberwart
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Patientenrechte


Als Patient in einem Krankenhaus haben Sie eine Vielzahl an Rechten. Diese Patientenrechte sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen niedergeschrieben. Eine umfangreiche Zusammenstellung der Patientenrechten findet sich in der Patientencharta.

Einzelne Patientenrechte:

• das Recht, in seine Krankengeschichte Einsicht zu nehmen und sich daraus auf eigene Kosten Kopien anfertigen zu lassen;

• das Recht, umfassend über die Behandlungsmöglichkeiten einschließlich ihre jeweiligen Risken von einem Facharzt in verständlicher Weise informiert zu werden;

• das Recht, auf Wunsch Informationen über den Gesundheitszustand und den Behandlungsverlauf durch einen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in verständlicher und schonungsvoller Art zu bekommen;

• das Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten, wobei eine Vertrauensperson den Patienten bei einer nachhaltigen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes auch außerhalb der regulären Besuchszeit besuchen kann;

• das Recht auf seelsorgerische Betreuung auf Wunsch des Patienten;

• das Recht auf psychologische und psychotherapeutische Unterstützung auf Wunsch des Patienten;

• das Recht auf Wahrung der Privatsphäre und Vertraulichkeit;

• das Recht auf Konsultation eines zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes in allgemeinen medizinischen Angelegenheiten;

• das Recht auf würdevolles Sterben;

• das Recht, dass möglichst auf den allgemeinen üblichen Lebensrhythmus Rücksicht genommen wird

• das Recht, dass bei der stationären Versorgung von Kindern auf eine möglichst kindgerechte Ausstattung der Einrichtungen und eine Betreuung durch die Eltern sowie eine dem Entwicklungsstand entsprechende Besuchsmöglichkeit Bedacht genommen wird.

 

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